
PFA
PFA
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert zwei Jahre, in denen das zur Ausübung des Berufes erforderliche theoretische und praktische Fachwissen vermittelt wird.
Allgemein
Pflegefachassistentinnen und -assistenten arbeiten ganz nah am Menschen. Sie unterstützen das diplomierte Pflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzte bei der Pflege und Betreuung der ihnen anvertrauten Personen. Dabei führen sie Anordnungen fachgerecht und eigenverantwortlich durch, dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen und leiten erforderliche Informationen zeitgerecht weiter.
Lehrplan
Die Ausbildung umfasst 3.200 Stunden und unterteilt sich in:
Theorie | 1.870 Stunden |
Praxis | 1.060 Stunden |
Nach Wahl der Schule | 270 Stunden |
Die wöchentliche Unterrichts- bzw. Praktikumszeit beträgt 40 Stunden. Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Pro Jahr gibt es vier Wochen Ferien, davon zwei Wochen durchgehend.
Die Praktika werden im Krankenhaus der Stadt Dornbirn, in den Krankenhäusern der Krankenhausbetriebsgesellschaft, den Einrichtungen in der Langzeitpflege und in der extramuralen Pflege wie z.B. in der Hauskrankenpflege absolviert.
Weitere Informationen (inkl. Stundentafel): siehe Folder
Aufnahmevorraussetzung
Persönliche Voraussetzungen
Bei der Pflege und Betreuung kranker, pflegebedürftiger, auf dem Weg der Gesundung befindlicher und sterbender Menschen kommt den Pflegepersonen eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Die Grundvoraussetzung dazu ist die eigene körperliche und geistige Gesundheit sowie die körperliche und seelische Belastbarkeit. Das bedeutet, dass Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit und Respektierung der Persönlichkeit eines jeden Menschen, Verschwiegenheit und Diskretion gefordert sind. Die Ausübung des Berufes verlangt zudem Beobachtungsfähigkeit, rasche Auffassungsgabe sowie die Bereitschaft und Fähigkeit stetig an der Weiterentwicklung und Festigung der eigenen Persönlichkeit zu arbeiten.
Aufnahmebedingungen
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung.
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit.
- Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen oder eine Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz.
Außerdem durchlaufen Sie ein Aufnahmeverfahren – Assessmentcenter.
Bewerberinnen und Bewerber ohne Muttersprache Deutsch benötigen einen Nachweis der deutschen Sprache (B2-Level lt. europäischem Referenzrahmen).
Einstieg 2. Ausbildungsjahr
Personen, die eine Berufsberechtigung als Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent GuKG besitzen, können sich für die Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr bewerben.
Berufsbegleitende Aufschulung
Personen, die eine Berufsberechtigung als Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent GuKG besitzen, können sich für die Aufnahme in die berufsbegleitende Aufschulung bewerben. Die Theorie findet in der Regel an 2 Schultagen in der Woche statt.