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Praktischer Unterricht im Demonstrationsraum (Blutdruckmessung).
Praktischer Unterricht im Demonstrationsraum (Blutdruckmessung)., © www.lisamathis.at
Praktischer Unterricht im Demonstrationsraum (Blutdruckmessung).
Praktischer Unterricht im Demonstrationsraum (Blutdruckmessung)., © www.lisamathis.at

DGKP

DGKP

Die Ausbildung in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre, in denen das zur Ausübung des Berufes erforderliche theoretische und praktische Fachwissen vermittelt wird.

Allgemein

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfegerinnen und -pfleger tragen die Verantwortung für die Pflege des Menschen. Sie nehmen ihn in seiner aktuellen Situation und Befindlichkeit wahr und fördern beziehungsweise unterstützen seine vorhandenen Ressourcen. Sie berücksichtigen das soziale, kulturelle und traditionelle Umfeld des Menschen und beziehen es in die Pflege mit ein.

Lehrplan

Die Ausbildung umfasst 4.600 Stunden und unterteilt sich in:

Theorie2.000 Stunden
Praxis2.480 Stunden
Schulautonomer Bereich120 Stunden


Die wöchentliche Unterrichts- bzw. Praktikumszeit beträgt 40 Stunden. Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Pro Jahr gibt es acht Wochen Ferien, davon vier Wochen durchgehend.

Die Praktika werden im Krankenhaus der Stadt Dornbirn, in den Krankenhäusern der Krankenhausbetriebsgesellschaft, den Einrichtungen in der Langzeitpflege und in der extramuralen Pflege wie z.B. in der Hauskrankenpflege absolviert.

Weitere Informationen (inkl. Stundentafel): siehe Folder

Aufnahmevorraussetzung

Persönliche Voraussetzungen

Bei der Pflege und Betreuung kranker, pflegebedürftiger, auf dem Weg der Gesundung befindlicher und sterbender Menschen kommt den Pflegepersonen eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Die Grundvoraussetzung dazu ist die eigene körperliche und geistige Gesundheit sowie die körperliche und seelische Belastbarkeit. Das bedeutet, dass Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit und Respektierung der Persönlichkeit eines jeden Menschen, Verschwiegenheit und Diskretion gefordert sind. Die Ausübung des Berufes verlangt zudem Beobachtungsfähigkeit, rasche Auffassungsgabe sowie die Bereitschaft und Fähigkeit stetig an der Weiterentwicklung und Festigung der eigenen Persönlichkeit zu arbeiten.

Aufnahmebedingungen

  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche gesundheitliche Eignung.
  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit.
  • Die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen. In Einzelfällen sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausnahmen möglich – bei Nachweis von breitem Allgemeinwissen.

Außerdem durchlaufen Sie ein Aufnahmeverfahren – Assessmentcenter.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Muttersprache Deutsch benötigen einen Nachweis der deutschen Sprache (B2-Level lt. europäischem Referenzrahmen).

Einstieg 2. Ausbildungsjahr (verkürzte Ausbildung)

Personen, die eine Berufsberechtigung als Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent gemäß GuKG besitzen, sind berechtigt die verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis über eine Tätigkeit in einem Dienstverhältnis als Pflegeassistentin durch zwei Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung,
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche körperliche und geistige Eignung und
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche Vertrauenswürdigkeit.

Weitere Informationen (inkl. Stundentafel): siehe Folder

Aktuelle Kursangebote

hier

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